Zulassungskriterien
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Die Sponsoren des Serviam-Stipendiums für Neue ÖsterreicherInnen sind stolz darauf, die Beiträge von Nachfolgegenerationen von Einwanderern und Flüchtlingen nach Österreich zu würdigen.
Bewerbungen werden nicht fortlaufend geprüft. Alle Zulassungsvoraussetzungen gelten für den Status des Antragstellers ("Sie") zum 30. Juni 2022. Wenn Sie zum Finalisten ernannt werden, müssen Sie Dokumente zum Beweis Ihrer Berechtigung vorlegen.
Um sich für das Serviam-Stipendium 2022/2023 zu qualifizieren, müssen Sie zum Bewerbungsschluss am 30. Juni 2022 die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
STATUS ALS NEUE ÖSTERREICHERIN/NEUER ÖSTERREICHER
Das Serviam-Stipendium ist für Kinder von EinwanderInnen und Flüchtlingen in Österreich bestimmt.
Für eine Berechtigung müssen Ihre leiblichen Eltern beide als nicht österreichische Staatsbürger außerhalb Österreichs geboren sein, und beide Elternteile dürfen zum Zeitpunkt ihrer Geburt keinen Anspruch auf österreichische Staatsbürgerschaft gehabt haben.*
Außerdem muss zum Ende der Bewerbungsfrist am 30. Juni eine der folgenden Aussagen auf Sie zutreffen:
Für in Österreich Geborene: Sie besitzen von Geburt an die österreichische Staatsbürgerschaft und beide Elternteile wurden als nicht österreichische Staatsbürger im Ausland geboren.
Für im Ausland Geborene:
Eingebürgerte Staatsbürger: Ihnen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund Ihres eigenen Antrags oder als minderjähriges Kind auf Antrag eines Ihrer Elternteile verliehen.
Adoptiert: Sie wurden außerhalb Österreichs oder seinen Hoheitsgebieten geboren und anschließend von österreichischen Eltern adoptiert und erhielten aufgrund Ihrer Adoption die österreichische Staatsbürgerschaft.
Flüchtling oder Asylant: Ihnen wurde in Österreich Flüchtlings- oder Asylantenstatus gewährt.
* Wenn Sie nur von einem Ihrer leiblichen Elternteile aufgezogen wurden, muss Folgendes zutreffen:
Der Elternteil, der Sie großgezogen hat, muss als nicht österreichischer Staatsbürger im Ausland geboren worden sein.
Ihr zweiter leiblicher Elternteil war nicht Teil Ihres Lebens als Sie aufwuchsen, und Sie haben keinen Kontakt zu diesem.
2. WEITERE BEDINGUNG
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Das Serviam-Stipendium für Neue ÖsterreicherInnen richtet sich an Kinder von Einwanderern oder Flüchtlingen, die die Voraussetzungen zur Aufnahme in St. Ursula in Wien erfüllen, aber nicht über die Mittel verfügen, um das Schulgeld und andere Gebühren zu bezahlen. Es ist vorgesehen, dass Sie das gesamte akademische Jahr, für das Sie sich bewerben, in St. Ursula eingeschrieben sind. Stipendiaten dürfen während des akademischen Jahres weder Vollzeit noch Teilzeit arbeiten.
3. ALTER
Das Serviam-Stipendium für Neue ÖsterreicherInnen ist für AntragstellerInnen zwischen 5 und 19 Jahren vorgesehen. Alle Studierenden müssen zum Bewerbungsschluss mindestens 5 Jahre alt sein. Um sich für das Schuljahresstipendium 2022/2023 zu qualifizieren, dürfen Sie zum Bewerbungsschluss Ihren 18. Geburtstag nicht erreicht oder überschritten haben. Das Mindestalter beträgt 5 Jahre.
ANTRAGSTELLUNG:
Schreiben Sie einen Aufsatz – maximale Länge 1000 Wörter.
Erzählen Sie uns von Ihren Erfahrungen (und denen Ihres Kindes) als Neue ÖsterreicherInnen. Sei es, dass Sie selbst EinwanderIn oder Flüchtling sind, oder ein Kind von Einwanderern – wie haben Ihre Erfahrungen als Neue Österreicher Sie und Ihr Kind geformt und geprägt?
Sprechen Sie dabei gerne an, welchen Einfluss einzelne Personen (wie Familie oder Lehrer), aber auch Institutionen, Aspekte des Rechts, der Kultur, der Gesellschaft oder der österreichischen Regierungsform auf Ihr Leben als EinwanderIn (Flüchtling) oder Kind von Einwanderern gehabt haben. Wir möchten den Zusammenhang zwischen Ihrem persönlichen Lebenslauf und Ihrem Bildungsweg kennenlernen.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
Eine Bestätigung Ihrer Berechtigung
Ihren Aufsatz
Ihre persönlichen und Kontaktinformationen
Beweise Ihres finanziellen Bedarfs
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